Voraussetzungen
Sie müssen für die Förderung „Gründungszuschuss“ durch die Agentur für Arbeit zwingend arbeitslos sein, d.h. mindestens 1 Woche und Sie müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG1 haben. Die Einhaltung exakter Zeitvorgaben ist für den Erfolg des Antrags auf Gründungszuschuss sehr wichtig. Abgewickelt wird der Gründungszuschuss über die zuständige Agentur für Arbeit. Antragsteller sind grundsätzlich Sie selbst. Selbstverständlich ist das Prozedere Bestandteil meiner Beratung.Die Beratung darf jedoch erst NACH Abholung des Gründungsantrags bei der Agentur für Arbeit begonnen werden. Übliche Beratungsdauer 3-4 Beratungstage (1 Beratungstag = 8 Stunden) ERFOLG IST PLANBAR!