GoBD
Die GoBD = Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ legt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14.11.2014 und die Neufassung vom 11.07.2019 fest.
GoBD gelten für jeden Unternehmer, Selbständigen und Freiberufler.
Die GoBD sind mindestens ebenso ernst zu nehmen, wie ein Gesetz – zumindest, wenn Unternehmern ihre finanziellen Mittel lieb sind.
Formfehler bei GoBD bieten Angriffsflächen für Betriebsprüfer.
Der technisch gewollte Ablauf der IT-gestützten Buchführung muss beschrieben werden.
Wer also Software und Ähnliches für seine Buchführung einsetzt, der muss zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nach GoBD eine aussagefähige und aktuelle Verfahrensdokumentation vorhalten, die alle System- bzw. Verfahrensänderungen inhaltlich und zeitlich lückenlos dokumentiert.
mehr unter http://www.gobd-ganz-einfach.de